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 (veröffentlicht am 24.03.2006, 12:43:00 Uhr)
Aufwendungen für ein Navigationssystem als Werbungskosten?
von Hr. Böhm Wolfgang
Voraussetzung für den Werbungskostenabzug ist es, dass für die Anschaffung eines Navigationssystems eine berufliche Veranlassung ausschlaggebend ist. Bei Wirtschaftsgütern, die objektiv gesehen auch der Privatlebensführung dienen können, stellt die Rechtsprechung bezüglich der steuerlichen Anerkennung als Werbungskosten darauf ab, ob die berufliche Tätigkeit derartige Gegenstände erforderlich macht oder nicht. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass der Begriff „Erforderlichkeit“ nicht so zu sehen ist, dass die berufliche Tätigkeit ohne Einsatz dieses Wirtschaftsgutes nicht denkbar wäre. Vielmehr kommt es darauf an, dass nach der Denkweise gerecht handelnder Menschen die Verwendung des Wirtschaftsgutes für die berufliche Tätigkeit sinnvoll ist und auch tatsächlich eine berufliche Verwendung erfolgt.
Wenn daher die Anschaffung eines Navigationssystems angesichts des Berufes des Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit sinnvoll ist, was z.B. bei einem Vertreter, der überwiegend im Außendienst tätig ist und damit eine intensive Reisetätigkeit ausübt, der Fall sein würde, so könnte damit auch tatsächlich eine überwiegende berufliche Verwendung glaubhaft gemacht werden, weshalb die diesbezüglichen Aufwendungen, gegebenenfalls im Rahmen einer mehrjährigen Abschreibung, als Werbungskosten abzugsfähig wären.
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