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 (veröffentlicht am 17.11.2008, 10:26:00 Uhr)
Aufhebung der Sachbezüge für im Eigentum des Arbeitgebers stehende Dienstwohnungen
von Hr. Böhm Wolfgang
Der VfGH hat die der Sachbezugsverordnung des BMF geregelten Sachbezugswerte für Dienstwohnungen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, als gesetzwidrig aufgehoben. Die
Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.12.2008 in Kraft.
Zur Erinnerung: Nach (noch) geltender Rechtslage werden Dienstwohnungen, die vom
Arbeitgeber angemietet werden, von der Sachbezugsverordnung anders behandelt als jene
Dienstwohnungen, die sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden. Bei vom Arbeitgeber angemieteten Dienstwohnungen muss 75% der vom Arbeitgeber tatsächlich bezahlten monatlichen Miete (einschließlich Betriebskosten, wenn diese nicht vom Arbeitnehmer getragen werden) als Sachbezug versteuert werden. Befindet sich hingegen die Dienstwohnung im Eigentum des Arbeitgebers, kommen die in der Regel wesentlich günstigeren Quadratmeterpreise nach § 2 Abs 1 der Sachbezugsverordnung zur Anwendung.
Der VfGH hegte grundsätzlich keine Bedenken gegen die Bewertung angemieteter Dienstwohnungen mit 75 % des tatsächlichen Mietaufwands. Gegen die sehr niedrigen Quadratmeterpreise für im Eigentum des Arbeitgebers stehende Dienstwohnungen hatte der VfGH insofern Bedenken, als diese deutlich unter den vom BMJ festgelegten Richtwertmieten liegen. Weiters wurde bemängelt, dass die Verordnung keine regionalen und lokalen Differenzierungen der
Quadratmeterpreise vorsieht. Das BMF hat angekündigt, die Verordnung im Sinne der Bedenken des VfGH zu sanieren und mit 1.1.2009 neu zu erlassen.
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